Windkraft
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Rat beschließt Leitlinien für den Ausbau von Windenergie
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2024 die Anpassung der im Frühjahr 2024 in Kraft getretenen Leitlinien beschlossen. Die Niederschrift der Ratssitzung kann hier eingesehen werden: SessionNet | Rat der Stadt - 29.10.2024 - 18:00-19:35 Uhr
Der Anpassung vorangegangen war eine BürgerInformationsveranstaltung am 11. April 2024 und die anschließende Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen aus der Bürgerschaft.
Die Unterlagen zur Bürger-Informationsveranstaltung können unter dem entsprechenden Eintrag auf dieser Seite abgerufen werden.
Die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen steht nachfolgend zum Download bereit. Abgewogen wurden insgesamt 14 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, fünf Anträge der SPD-Fraktion zur zukünftigen Nutzung der Windenergie und zwei Bürgeranregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung.
Als Download verfügbar sind außerdem die angepassten Leitlinien und eine Plandarstellung, aus der die Auswirkungen der beschlossenen Leitlinien auf das Stadtgebiet Billerbecks deutlich werden.
Leitlinien für die Durchführung von Positivplanungen zur Errichtung von Windkraftanlagen
Plandarstellung der prioritären Eignungsflächen für die Windkraftnutzung
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie
Nach § 249 Baugesetzbuch (BauGB) haben Kommunen die Möglichkeit zusätzliche Windenergiegebiete, innerhalb derer Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert zulässig sind, auszuweisen.
In Billerbeck wurden mit den Änderungen des Flächennutzungsplanes Nr. 50 bis 52 drei Bauleitplanverfahren angestoßen um zusätzliche Windenergiegebiete auszuweisen.
Mit der 50. Änderung sollen vier Teilflächen als Sondergebiete für die Nutzung u.a. der Windenergie in den Bereichen Hamern und Gantweg ausgewiesen werden. Als nächster Verfahrensschritt wird eine wiederholte Offenlage nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt: SessionNet | Bezirksausschuss - 02.06.2026 - 18:00 Uhr
Mit der 51. Änderung sind zwei Teilflächen als Sondergebiete für die Nutzung u.a. der Windenergie im Bereich Osthellen geplant. Das Verfahren wurde zunächst ruhend gestellt: SessionNet | 51. Änderung des Flächennutzungsplanes SO-Windenergie Osthellen
Mit der 52. Änderung soll eine Fläche als Sondergebiet für die Nutzung u.a. der Windenergie im Bereich Osthellermark ausgewiesen werden. Der damit geplante Standort ist Teil eines Windparks mit weiteren Standorten in Dülmen und in Nottuln: SessionNet | 52. Änderung des Flächennutzungsplanes SO-Windenergie Osthellermark
Über laufende Beteiligungsverfahren kann sich hier informiert werden: Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren
Darüberhinaus finden Bürgerinnen und Bürger unter den folgenden Links weitere interessante Informationen:
Studie „Klimaneutrale Münsterlandkreise bis 2040“
https://klima.kreis-coesfeld.de/klima/berichte-und-konzepte/klimaneutralitaet-2040.html

