Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren
50. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg – Wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2026 den geänderten Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ gebilligt. Zugleich hat er beschlossen, den Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Es handelt sich um eine Wiederholung des Verfahrensschritts nach § 3 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage eines geänderten Planentwurfs. Die vorherige Entwurfsfassung der 50. Flächennutzungsplanänderung, die im Zeitraum vom 28. Juli 2025 bis 3. September 2025 (einschließlich) nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegen hat, sah noch sechs Änderungsbereiche für sechs Windenergieanlagen vor. Die Änderungsbereiche IV (Flur 7, Flurstücke 35 & 84) und V (Flur 8, Flurstücke 21-24, 29 & 30) sind wegen ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet im aktuellen Planentwurf entfallen. Außerdem wurde der Änderungsbereich III (ehem. Flur 7, Flurstück 9) so verschoben, dass er nunmehr außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt.
Das Plangebiet der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 1,5 km nördlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl in den Bauernschaften Hamern und Gantweg. Das Plangebiet besteht nunmehr aus vier Teilflächen, auf denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von jeweils einer Windenergieanlage geschaffen werden sollen. Die vier Teilflächen sind jeweils ca. 1,00 ha groß.
Folgende Flurstücke in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel liegen in den vier Teilflächen: Flur 4, Flurstücke 41 und 42 (Änderungsbereich I); Flur 4, Flurstück 62 (II); Flur 7, Flurstücke 13, 14, 15 und 23 (III) und Flur 5, Flurstück 6 (VI).
Der räumliche Geltungsbereich ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen:
Die Veröffentlichung des Planentwurfes der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom
13. Juli 2026 bis zum 17. August 2026 (einschließlich).
Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während der Auslegungsfrist gegeben. Ihre Stellungnahme schicken Sie bitte an:
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf einem anderen Wege (etwa schriftlich an Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Niederschrift kann innerhalb der genannten Öffnungszeiten oder außerhalb nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 50. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird zudem gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Als Bestandteil der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. als bereits vorliegende relevante umweltbezogene Informationen werden veröffentlicht:
- Entwurf der Planzeichnung
- Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und Anlagen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 30.01.2025
- Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 01.09.2025
- Stellungnahme der LWL-Archäologie vom 15.01.2025
- Stellungnahme der LWL-Archäologie vom 15.08.2025
- Stellungnahme der LWL-Denkmalpflege vom 10.03.2025
- Stellungnahme der LWL-Denkmalpflege vom 03.09.2025
- Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 08.01.2025
- Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 27.08.2025
Nachrichtlich ebenfalls veröffentlicht bzw. zur Einsicht bereitgehalten werden:
52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellermark – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 beschlossen, in dem Verfahren über die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck – Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellermark – eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Daten für diese Beteiligung werden ortsüblich noch bekanntgegeben. Durchgeführt wird außerdem die Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Diese werden schriftlich über das Beteiligungsverfahren informiert.
Der Planbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 2,5 km südwestlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Nottuln in der Bauernschaft Osthellermark. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 1 ha.
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Standort zum Bau einer Windenergieanlage auf Billerbecker Stadtgebiet geschaffen werden, die Teil eines interkommunalen Windparks werden soll.
Bestandteil der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sind:
• Entwurf der Planzeichnung
• Entwurf der Begründung
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
• Leitlinien für die Durchführungen von Positivplanungen in der Stadt Billerbeck
Zur Information werden folgende umweltrelevanten Gutachten mit Bezug auf mehrere Anlagenstandorte zur Verfügung gestellt:
• Schalltechnischer Bericht
• Schattenwurfprognose
• Landschaftspflegerischer Begleitplan




