Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren

52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellermark – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 beschlossen, in dem Verfahren über die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck – Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellermark – eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Planbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 2,5 km südwestlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Nottuln in der Bauernschaft Osthellermark. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 1 ha.

Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.

52. Änd. FNP (Übersichtsplan)

Durch die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Standort zum Bau einer Windenergieanlage auf Billerbecker Stadtgebiet geschaffen werden, die Teil eines interkommunalen Windparks werden soll.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellermark“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht erfolgt in der Zeit vom

24. August 2026 bis zum 25. September 2026 (einschließlich).

Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während der Auslegungsfrist gegeben. Ihre Stellungnahme schicken Sie bitte an:

bauleitplanung@billerbeck.de

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf einem anderen Wege (etwa schriftlich an Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Niederschrift kann innerhalb der genannten Öffnungszeiten oder außerhalb nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 52. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Bestandteil der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sind:
•    Entwurf der Planzeichnung 
•    Entwurf der Begründung
•    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
•    Leitlinien für die Durchführungen von Positivplanungen in der Stadt Billerbeck

Zur Information werden folgende umweltrelevanten Gutachten mit Bezug auf mehrere Anlagenstandorte zur Verfügung gestellt:
•    Schalltechnischer Bericht
•    Schattenwurfprognose
•    Landschaftspflegerischer Begleitplan

Kontakt:

Sachbearbiter
Tobias Mader
Telefon: 02543 / 73-46

E-Mail: mader@billerbeck.de