Bürgeranhörung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans hat stattgefunden
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Hintergründe zur sogenannten Positivplanung für Windkraftanlagen (§ 249 Abs. 4 BauGB) und die geplanten Sondergebiete zur Windenergienutzung. Neben allgemeinen Informationen zum Verfahren wurden auch zahlreiche individuelle Anmerkungen und Bedenken vorgetragen.
Die Niederschrift der Bürgeranhörung ist online einsehbar: Niederschrift Bürgeranhörung – Windkraft
Noch bis einschließlich 12. September 2025 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zum laufenden Verfahren zu äußern und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie die Planunterlagen finden Sie hier: Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren