Gleichstellung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieses Gleichbehandlungsgebot wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen im Grundgesetz und im Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) verankerten Auftrag. Neben den internen Aufgaben in der Verwaltung hat sie auch einen externen Auftrag, das heißt, dass sie auch Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck ist. Sie kann von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Gleichstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragte. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Nachfolgend haben wir für Sie nochmal die Rechtsgrundlagen sowie den Link zur Veranstaltungsreihe "Wegfinderin" hinterlegt.
- Hauptsatzung der Stadt Billerbeck (§ 4)
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
- Serviceportal Kreis Coesfeld - Wegfinderin
Selbstbehauptungskurs für Mädchen in den Herbstferien
Unter dem Motto „Die Heldin in dir!“ bietet die Stadt Billerbeck am 27. und 28. Oktober 2026 einen kostenfreien Selbstbehauptungs- und Resilienzkurs für Mädchen im Alter von 10 bis 12 Jahren an. Die Teilnehmerinnen lernen, eigene Grenzen zu setzen, selbstbewusst aufzutreten und ihre persönlichen Stärken zu entdecken.
Der Kurs findet jeweils von 10 bis 13 Uhr in der Alten Landwirtschaftsschule statt. Die Anmeldung ist bis zum 16. Oktober unter https://login.vr-ticket.de/billerbeck/selbstbehauptung/ möglich.
Gleichstellungsbeauftragte
Theresa Eswig
Telefon 02543 / 73-71
E-Mail: eswig@billerbeck.de
Anmeldung zum Selbstbehauptungskurs für Mädchen:

