Aktuelle Bebauungsplanverfahren

5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 24. März 2026 beschlossen, die Offenlage der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet liegt südlich des Stadtkerns. Es betrifft in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, die Flurstücke 281, 345, 346, 350, 466, 470-472, 473 tlw.


Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.

Übersichtsplan (5. Änd. BPlan Sportzentrum Helker Berg)

Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes soll dem örtlichen Sportverein die Möglichkeit zur Errichtung eines Sportzentrums gegeben werden. Zusätzlich sollen weitere Stellplätze auf dem Gelände vorgesehen werden. Auch ein möglicher zusätzlicher Tennisplatz soll planungsrechtlich ermöglicht werden.


Zur Information hängen die Planunterlagen der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ nebst Anlagen und umweltbezogenen Informationen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck


Montag bis Freitag vormittags            von          8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  Montag bis Mittwoch nachmittags      von        13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  Donnerstag nachmittags                     von        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom

13. April 2026 bis zum 15. Mai 2026 (einschließlich)

aus.

Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Entwurf der Begründung
Entwurf der Planzeichnung
Immissionstechnische Stellungnahme Schallgutachten
Sonstige umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Kontakt:

Sachbearbeiter
Tobias Mader
Telefon: 02543 / 73-46

E-Mail: mader@billerbeck.de