Aktuelle Bebauungsplanverfahren

5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen, mit dem Plankonzept der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet liegt südlich des Stadtkerns. Es betrifft in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, die Flurstücke 281, 345, 346, 350, 466, 470-472, 473 tlw.

Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.

Übersichtsplan (5. Änd. BPlan Sportzentrum Helker Berg)

Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes soll dem örtlichen Sportverein die Möglichkeit zur Errichtung eines Sportzentrums gegeben werden. Zusätzlich sollen weitere Stellplätze auf dem Gelände vorgesehen werden. Auch ein möglicher zusätzlicher Tennisplatz soll planungsrechtlich ermöglicht werden.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am

27. Januar 2026 um 19:00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, statt. Zu diesem Termin ist jede Person eingeladen.

Zur Information hängt das Plankonzept der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck

Montag bis Freitag vormittags            von        8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  Montag bis Mittwoch nachmittags      von        13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  Donnerstag nachmittags                     von        13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom

19. Januar 2026 bis zum 20. Februar 2026 (einschließlich)

aus.

Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

Entwurf der Planzeichnung (5. Änd. BPlan Sportzentrum Helker Berg)
Entwurf der Begründung (5. Änd. BPlan Sportzentrum Helker Berg)

Kontakt:

Sachbearbeiter
Tobias Mader
Telefon: 02543 / 73-46

E-Mail: mader@billerbeck.de