Aktuelle Bebauungsplanverfahren
7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2026 beschlossen, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,76 ha befindet sich nördlich des Stadtzentrums der Stadt Billerbeck. Es wird eingegrenzt durch
- die Eisenbahntrasse im Norden,
- die westlichen Grenzen der Flurstücke 550 und 280 im Osten,
- die nördliche Seite der Straße Am Voßkamp im Süden und
- die östliche Seite der Industriestraße – in gedachter Linie fortgeführt bis zur Eisenbahntrasse – im Westen.
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 11 das Flurstück 550 (tlw.) sowie in der Flur 13 die Flurstücke 10,11, 279 und 280. Die Grenzen des Plangebietes sind entsprechend in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgelegt.
Der räumliche Geltungsbereich ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ soll die flächenschonende Erweiterung eines bestehenden Futtermittelerzeugers südöstlich der Industriestraße ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Veröffentlichung des Planentwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ mit der Begründung erfolgt in der Zeit vom
13. Juli 2026 bis zum 17. August 2026 (einschließlich).
Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während der Auslegungsfrist gegeben. Ihre Stellungnahme schicken Sie bitte an:
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf einem anderen Wege (etwa schriftlich an Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Niederschrift kann innerhalb der genannten Öffnungszeiten oder außerhalb nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ nicht von Bedeutung ist.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Änderungen ist unter folgendem Link die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ abrufbar: 4. Änderung Darfelder Straße


