Schottergärten sind unzulässig – Billerbeck setzt auf Klimaanpassung

Veröffentlicht am: 18.02.2026
Symbolbild Schottergarten© erstellt mit KI
Die Anlage von Schottergärten ist in Nordrhein-Westfalen unzulässig. Auch in Billerbeck weist die Stadtverwaltung daher erneut auf die geltende Rechtslage sowie die negativen Auswirkungen solcher Flächen auf Klima und Umwelt hin.

Bereits seit 2024 informiert die Stadt Billerbeck über die Folgen von Schottergärten. Hintergrund ist die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der der Gesetzgeber dem Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine hohe Priorität eingeräumt hat.

Demnach gilt:
Unbebaute Flächen von Baugrundstücken, die nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, müssen begrünt oder gärtnerisch angelegt werden. Reine Schotterflächen ohne ausreichende Bepflanzung sind nicht zulässig. Auch bestehende Anlagen, die dieser Vorgabe widersprechen, sind entsprechend zurückzubauen.

Schottergärten wirken Klimaanpassungsmaßnahmen entgegen. Sie heizen sich stark auf, spenden keinen Schatten, bieten kaum Lebensraum für Tiere und tragen nicht zur Versickerung von Regenwasser bei. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden und Starkregenereignisse sind begrünte Flächen von großer Bedeutung.

Ein Schottergarten ist – entgegen seines Namens – kein Garten im eigentlichen Sinne. Es handelt sich dabei meist um Flächen, die mit Folie oder Vlies abgedeckt und mit Schotter, Splitt oder ähnlichen Materialien versehen sind, während eine Bepflanzung fehlt oder nur sehr spärlich vorhanden ist.

Begrünte Vorgärten hingegen tragen durch Verdunstung zur sommerlichen Kühlung bei, verbessern das Mikroklima und ermöglichen die Versickerung von Regenwasser. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Überschwemmungsrisiken bei Starkregen.

Die Stadtverwaltung appelliert daher an Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Vorgärten ökologisch funktionsfähig zu gestalten und bestehende Schottergärten entsprechend umzubauen.

Informationen und Anregungen zur Anlage pflegeleichter, naturnaher Vorgärten finden sich unter: www.wohneigentum.nrw/beitrag/schottergarten-verbot
sowie unter www.billerbeck.de/Schottergarten