Planungsbüro mit Analyse von Windkraftvorhaben in Billerbeck beauftragt

Veröffentlicht am: 25.10.2023
Symbolbild Windkraft© Pixabay
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 einen Planungsauftrag an das Büro WoltersPartner Stadtplaner GmbH vergeben. Dipl. Ing. Michael Ahn, langjähriger ausgewiesener Experte für das Thema Windenergie, übernimmt jetzt die Aufgabe, Windkraftvorhaben im Stadtgebiet zu analysieren und zu priorisieren. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der Windenenergienutzung in Billerbeck über die bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen hinaus.

Bekanntlich hatte der Rat der Stadt Billerbeck aufgrund von Bürgeranregungen in fünf Fällen den Beschluss gefasst, eine „isolierte Positivplanung“ auf den Weg zu bringen. Mit Blick auf das bevorstehende In-Kraft-Treten des Regionalplanes in 2024 ist eine solche Vorgehensweise aus Sicht des Planungsbüros aus zeitlicher und rechtlicher Sicht nicht Ziel führend.

In einer Präsentation informierte Michael Ahn über die aktuelle Rechtslage und veranschaulichte, wie eine realistische Vorgehensweise aussehen könnte. Die Steuerung erfolgt dabei nach Vorlage des Regionalplanes, der die früheren Konzentrationszonen als „Windeignungsgebiete“ übernimmt. Die Stadt Billerbeck hat dann die Möglichkeit, durch freiwillige Mehrausweisung von Windenergiegebieten, sog. „Sondergebieten Wind“, mehr Raum für die Windkraftnutzung zu schaffen.

Durch die Ausweisung von Sondergebieten in jeweils separaten Planverfahren wird dem Beschluss der „isolierten Positivplanung“ entsprochen.

Nach einer ersten Sichtung der Anträge ergeben sich aus Sicht des Planungsbüros zwei Erkenntnisse: bislang hat noch kein Projekt „Planreife“. Außerdem stelle sich die Frage nach der „Beliebigkeit“ und „Gleichbehandlung“ der Flächenauswahl vor dem Hintergrund des EU-Diskriminierungsverbotes. Daher solle der Rat für sich Leitlinien entwickeln, wann geplant werde und wann nicht. Dazu gehören auch die Nutzung der Möglichkeiten des Bürgerenergiegesetzes NRW, das kurz vor der Verabschiedung steht und die Betreiber zu Beteiligungsformen verpflichtet. Die Leitlinien werden jetzt in den Fachausschüssen vorberaten und im Rat beschlossen.

Die Präsentation des Planungsbüros WoltersPartner zur Ausweitung der Windenergienutzung über die Konzentrationszonen hinaus steht hier zum Download bereit: Präsentation Windenergie WoltersPartner Oktober 2023