Neuer Mietspiegel für Billerbeck: Vermieter werden um Unterstützung gebeten
Ein aktueller Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit trägt er dazu bei, Meinungsverschiedenheiten über die Miethöhe zu vermeiden und schafft eine objektive Grundlage für Mietverhältnisse.
Für die Erstellung des neuen Mietspiegels werden Daten zu frei finanzierten, also nicht preisgebundenen Mietwohnungen benötigt. In den kommenden Tagen erhalten daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Billerbeck Wohnraum vermieten, ein Schreiben mit der Bitte, den beigefügten Fragebogen auszufüllen.
Die Teilnahme an der Befragung ist gesetzlich verpflichtend. Die Stadtverwaltung bittet darum, den Online-Fragebogen möglichst bis zum 18. August 2026 zu beantworten. Alternativ kann der Papierfragebogen im beigefügten Freiumschlag oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zurückgesendet werden.
Jede Rückmeldung leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Aussagekraft des neuen Mietspiegels. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich für dessen Erstellung verwendet und streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe oder Einsichtnahme durch Dritte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss der Auswertung wird der neue Mietspiegel ab dem 1. Dezember 2026 bei der Stadtverwaltung Billerbeck erhältlich sein.
Bild: Christian Eschhaus / Stadt Billerbeck
Bildunterschrift: Der neue Mietspiegel soll künftig eine verlässliche Orientierung zu den ortsüblichen Mieten in Billerbeck bieten. Grundlage dafür sind aktuelle Angaben zu vermieteten Wohnungen.


