Hundebestandsaufnahme in Billerbeck startet in Kürze

Veröffentlicht am: 12.05.2026
Ab Mitte Mai wird die Stadt Billerbeck in Zusammenarbeit mit der Springer Kommunale Dienste GmbH im gesamten Stadtgebiet eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Jeder Haushalt im Innen- und Außenbereich wird dann aufgesucht und auf eine mögliche Hundehaltung überprüft. Die Bestandserhebung wird vermutlich bis zu den Sommerferien dauern.

Grund der Aktion ist, dass die Anzahl der gemeldeten Hunde in den vergangenen Jahren abgenommen hat und die letzte Bestandsaufnahme im Jahr 2012 stattgefunden hat. Neben dem finanziellen Aspekt dient die Hundebestandsaufnahme der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.

Bei der Bestandsaufnahme wird jeder Haushalt im Stadtgebiet mindestens einmal durch Mitarbeitende des beauftragten Unternehmens besucht. An der Haustür werden die Anwohnerinnen und Anwohner dazu befragt, ob sie Hunde halten. Die Wohnungen werden von den Mitarbeitern nicht betreten. Alle Mitarbeitenden des Unternehmens können mit Dienstausweisen belegen, dass sie im Auftrag der Stadt Billerbeck unterwegs sind. Die Besuche finden wochentags von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr statt. Es werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.

Falls im Zuge der Kontrollen nachgewiesen wird, dass Hunde nicht angemeldet wurden, muss die Hundehalterin oder der Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und ggf. einem Bußgeld rechnen. Eine unterlassene Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die An- und Abmeldung eines Hundes kann ganz einfach online unter im Serviceportal erledigt werden. Ebenfalls kann die Anmeldung auch persönlich im Rathaus, telefonisch unter der Rufnummer 02543 73-22 oder per E-Mail unter steueramt@billerbeck.de erfolgen.

Grundsätzlich gilt, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadtverwaltung anmelden müssen.