Hundebestandsaufnahme in Billerbeck
Um für mehr Steuergerechtigkeit gegenüber den ehrlichen Hundehaltern zu sorgen, möchte die Stadtverwaltung eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Bei der letzten Hundezählung im Jahr 2012 wurde ein Zuwachs der Hundeanmeldungen von 22 % verzeichnet.
Aktuell sind in Billerbeck 1.248 Hunde registriert. Jedoch geht die Verwaltung davon aus, dass immer noch nicht alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet wurden. Hierzu zählt jeder Hund, auch Hof- und Wachhunde. Auch die Anschaffung eines neuen Hundes für einen bislang gemeldeten ggf. verstorbenen Hund ist bei der Stadtverwaltung zu melden.
Die jährliche Hundesteuer beträgt aktuell 70 Euro für einen Hund. Bei zwei Hunden beträgt die jährliche Steuer 85 Euro je Hund und bei drei gehaltenen Hunden beläuft sie sich auf 100 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde und deren Kreuzungen beträgt die Hundesteuer 150 Euro für einen Hund, 190 Euro je Hund bei zwei oder mehr Hunden. Zu den gefährlichen Rassen zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Werden bei der Hundebstandsaufnahme später nicht versteuerte Hunde festgestellt, müssen die Halter mit einer rückwirkenden Festsetzung der Steuer und einem Bußgeld rechnen.
Das Anmeldeformular kann in unserem Serviceportal online abgerufen werden. Eine Hundesteuermarke wird dem Halter zur Erkennung und besseren Auffindbarkeit nach Anmeldung zugeteilt.
Auskünfte zur Hundesteuer gibt es im Rathaus bei Herrn Hidding, Telefon 02543/73-22, E-Mail steueramt@billerbeck.de