Anmeldung Osterfeuer bis zum 22. März möglich

Veröffentlicht am: 06.03.2024
Symbolbild Osterfeuer© Pixabay/Stefan Geisler
Anmeldungen von privaten Osterfeuern sind ab sofort bis zum 22. März 2024 möglich. Alle Osterfeuer sind schriftlich beim Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung anzumelden.
Alternativ sind alle, die im Interesse des Umweltschutzes auf ein eigenes kleines Osterfeuer aber nicht auf die Tradition verzichten möchten, herzlich zum zentralen Osterfeuer am Ostersonntag, 31. März 2024, ab 19:00 Uhr am Sportzentrum Helker Berg eingeladen. Ausrichter ist in diesem Jahr der DJK-VfL Billerbeck e.V. Für das leibliche Wohl der Besucher wird gesorgt.

Ast- und Strauchwerk für das Osterfeuer am Helker Berg (keine Baumstämme und keine großen Baumwurzeln) kann an den Samstagen, 23. März und 30. März 2024, von 8:00 – 13:00 Uhr abgeliefert werden. An anderen Tagen ist die Anlieferung nicht gestattet.

Private Osterfeuer können über das Serviceportal der Stadt Billerbeck (Stichwort: Osterfeuer / Brauchtumsfeuer) per Online-Formular angemeldet werden. Alternativ können die Anmeldung und ein dazugehöriges Merkblatt im Foyer des Rathauses abgeholt werden. Durch die Anmeldung lassen sich ärgerliche und kostspielige Fehlalarme bei der Feuerwehr vermeiden. Die Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Link zum Serviceportal: Anmeldung Osterfeuer

Das Osterfeuer hat eine lange Tradition und wird Jahr für Jahr zum Osterfest angezündet. Es dient als Anlass, sich gemeinsam mit Freunden, der Familie oder den Nachbarn zu treffen, um am Feuer gemütlich das Zusammensein zu genießen und am Brauchtum festzuhalten.

Rechtlich gesehen ist ein Osterfeuer allerdings auch nur dann erlaubt, wenn es genau zu diesem Zweck – dem Brauchtum – durchgeführt wird. Dabei sollte zum einen beachtet werden, dass nur Ast- und Strauchwerk verbrannt werden darf. Neben dem gesetzlichen Verbot führt die Verbrennung von beschichteten oder lackierten Hölzern, Reifen und Kunstabfall zur Entwicklung giftiger Gase, die zu einer Gefahr für die Besucherinnen und Besucher der Feuer werden können.

Bei der Durchführung der Osterfeuer ist zudem darauf zu achten, dass die Feuer die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gefährden oder erheblich belästigen. Daher sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 100m von Wohngebäuden und 50m von öffentlichen Verkehrsflächen, wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. Das Feuer ist von zwei Erwachsenen zu beaufsichtigen und vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten. Hierdurch kann die Gefährdung von heimischen Kleintieren vermieden werden. Als Anzündmaterial bietet sich Stroh an. Umweltgefährdende Brandbeschleuniger sind nicht zulässig.

Schlagabraum, der aus Pflegemaßnahmen von Hecken, Wallhecken und Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie von Ufergehölzen entstanden ist, kann nach vorheriger telefonischer Anmeldung, in der Zeit vom 15. November bis zum 30. April eines jeden Jahres, verbrannt werden. Dabei sind die entsprechenden Abstandsflächen nach der zurzeit gültigen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt einzuhalten. Die Schlagabraumfeuer sind drei Werktage vor dem Verbrennungstermin bei der Stadt unter der Telefonnummer 02543-7340 oder per Email an ordnungsamt@billerbeck.de anzumelden.