Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Feuerwehr"
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Feuerwehr“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Feuerwehr“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 198 und 199, Flur 5, Gemarkung Billerbeck – Stadt sowie die nördlichen Teilbereiche der Flurstücke 197 und 265, Flur 5, Gemarkung Billerbeck – Stadt. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Mühlenstraße im Norden, einen öffentlichen Fuß- und Radweg im Osten (Flurstück 197), den Verlauf der Berkel im Süden (Flurstück 150) und die Landesstraße L 580 im Westen.
Zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wird auf den vorstehend abgedruckten Übersichtsplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch den Bebauungsplan „Alte Feuerwehr“ soll eine Nachnutzung für das Gelände des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses ermöglicht werden.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am
4. Dezember 2025 um 19.00 Uhr
in der Aula der Alten Landwirtschaftsschule, Darfelder Straße 10, 48727 Billerbeck, statt. Zu diesem Termin ist jede Person eingeladen
Zur Information hängt der Entwurf des Bebauungsplanes Alte Feuerwehr“ zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
10. November 2025 bis zum 12. Dezember 2025 (einschließlich) aus.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Entwurf der Planzeichnung - Bebauungsplan "Alte Feuerwehr"
Entwurf der Begründung - Bebauungsplan "Alte Feuerwehr"
6. Änderung des Bebauungsplanes "Wendelskamp"
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ mit dem Entwurf der Begründung für die Offenlage gebilligt. Die Offenlage wird für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7 die Flurstücke 12, 197, 198, 233, 234, 279 und 280. Der Änderungsbereich wird eingegrenzt durch die Straße Wendelskamp im Südwesten, die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 12, 280 und 279 im Südosten, die Straße Zu den Alstätten im Nordosten und die nordwestliche Grenze des Flurstücks 234 im Nordwesten.
Zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wird auf den nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ mit Entwurf der Begründung erfolgt auch in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
20. Oktober 2025 bis zum 21. November 2025 (einschließlich).
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Planzeichnung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Wendelskamp"
Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Wendelskamp"



