Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Landmaschinenhandel Hamern
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 3. März 2022 beschlossen, mit dem Plankonzept des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl an der L577. Es betrifft in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2, die Flurstücke 118, 179 und 180 tlw.
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem vorhandenen Landmaschinenhandel die Erweiterung der Betriebsfläche ermöglicht werden.
Zur Information hängt das Plankonzept des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“ zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
19. Juni 2024 bis zum 19. Juli 2024 (einschließlich)
aus. Für den auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rosendahl befindlichen Betriebsteil erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Rosendahl. Ein Plankonzept für jenes Bauleitplanverfahren wird zeitgleich durch die Gemeinde Rosendahl ausgelegt.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Bebauungsplan Landmaschinenhandel Hamern
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II