Glasverbot an Altweiber: Stadt Billerbeck setzt erstmals auf präventive Maßnahme
Das Glasverbot gilt ganztägig im Bereich der Innenstadt. Konkret umfasst es unter anderem die Lange Straße, Münsterstraße (bis Hausnummer 34), den Markt, Bahnhofstraße, Ludgeristraße, Mühlenstraße, Schmiedestraße, Kirchstraße, Ostwall, Rathausstraße sowie den Bereich Zum Alten Hof. Der genaue Geltungsbereich ist in einem Lageplan festgelegt.
Untersagt ist das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen sowie Trinkgefäßen aus Glas. Erlaubt sind Getränke in Plastikflaschen, Dosen oder anderen bruchsicheren Behältnissen.
Hintergrund der Maßnahme sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Insbesondere am Altweiberdonnerstag kam es durch hohes Besucheraufkommen, Alkoholkonsum und achtlos entsorgte Glasflaschen regelmäßig zu starkem Glasbruch. Glasscherben stellen dabei ein erhebliches Verletzungsrisiko für Menschen und Tiere dar. Zudem können zerbrochene Flaschen in angespannten Situationen als gefährliche Gegenstände missbraucht werden.
„Das Glasverbot ist keine Maßnahme gegen die Feiernden, sondern dient dem Schutz aller“, betont Sandra Niemann, Leiterin des Ordnungsamtes. „Wir wollen einen fröhlichen, aber auch sicheren Karneval in Billerbeck ermöglichen.“
Bei Verstößen gegen das Glasverbot ist mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Diese reichen von Verwarngeldern bis hin zu Platzverweisen.
Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt ausschließlich für Altweiber am 12. Februar 2026.
Plan: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0


