Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren
50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg" - Offenlage
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 den Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Offenlage gebilligt.
Das Plangebiet der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 1,5 km nördlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl in den Bauernschaften Hamern und Gantweg. Der Änderungsbereich umfasst sechs jeweils ca. 1,00 ha große Teilflächen.
Folgende Flurstücke in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel sind von den Teilflächen betroffen: Flur 4, Flurstücke 41 & 42 (Änderungsbereich I), Flur 4, Flurstück 62 (II), Flur 7, Flurstück 9 (III), Flur 7, Flur-stücke 35 & 84 (IV), Flur 8, Flurstücke 21-24, 29 & 30 (V), Flur 5, Flurstück 6 (VI).
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für sechs Standorte zum Bau von Windenergieanlagen geschaffen werden.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ mit Entwurf der Begründung und Umweltbericht sowie bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom
28. Juli 2025 bis zum 3. September 2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen und während der Offenlage eingesehen werden können:
- Artenschutzfachbeitrag des Büros Zetcon Ingenieure vom 25.03.2025, betreffend insbesondere mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf besonders geschützte Arten sowie notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.
- Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 30.01.2025, insbesondere
- zum Bodenschutz, Hinweise auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen im Rahmen der Umweltprüfung und der Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes,
- zum Immissionsschutz, Hinweise auf die Prüfung der Schallimmissionsprognose durch den Kreis Coesfeld - Immissionsschutz; die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurde bei den geplanten Windenergieanlagen festgestellt. Weitere Details zu den immissionsschutzrechtlichen Aspekten können den Unterlagen zur Offenlage entnommen werden.
- Und zum Landschaftsschutz, Hinweise auf artenschutzrechtliche Bedenken und die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen Windenergie und Landschaftsschutz im Landschaftsschutzgebiet 'Baumberge'.
- Stellungnahme der LWL für Archäologie für Westfalen vom 15.01.2025, Hinweise auf mögliche Bodendenkmäler und die Notwendigkeit der unverzüglichen Anzeige bei Entdeckung.
- Stellungnahme der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 10.03.2025, Hinweise auf die mögliche Überformung der Kulturlandschaft und die Empfehlung zur Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen für das kulturelle Erbe.
- Umweltbericht des Büros WoltersPartner Stadtplaner GmbH vom 23.05.2025 beinhaltend die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase, die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, anderweitige Planungsmöglichkeiten, die Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen und zusätzliche Angaben.
Im Einzelnen wird auf folgende Schutzgüter Bezug genommen:
- Mensch, hier insbesondere baubedingte Auswirkungen, Normen zum Schutz vor Immissionen, Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und Erholungsmöglichkeiten,
- Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, hier insbesondere, zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und baubedingter Auswirkungen,
- Fläche, hier insbesondere die Erhöhung des Versiegelungsgrades im Geltungsbereich,
- Boden, hier insbesondere zum Verlust natürlich gewachsener Bodenprofile und zu Verminderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen,
- Wasser, hier insbesondere Versiegelungen durch den Bau von Windenergieanlagen,
- Luft- und Klimaschutz, hier insbesondere verschiedene Emissionen während der Bauphase,
- Landschaft, hier insbesondere visuelle Beeinträchtigungen während der Bauphase und im Betrieb,
- Kultur- und Sachgüter, hier insbesondere zur technischen Überprägung der Landschaft und zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung, aber nachrichtlich ebenfalls ausgelegt werden:
- Nachtrag II zu den ökologischen Gutachten zum Windpark „Oberdarfeld“ in Rosendahl des Büros ökon GmbH vom 24. April 2024,
- Schallimmissionsprognose mit Ergänzungen des Büros enveco GmbH vom Januar bzw. April 2024,
- Landschaftspflegerischer Begleitplan für zwei geplante Windenergieanlagen des Büros enveco GmbH vom Juli 2023,
- Landschaftspflegerischer Begleitplan für vier geplante Windenergieanlagen des Büros enveco GmbH vom 08.05.2024.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
>50. Änderung Flächennutzungsplan (Planzeichnung)
>Begründung
>Artenschutzfachbeitrag
>Landschaftspflegerischer Begleitplan für vier Anlagen
>Landschaftspflegerischer Begleitplan für zwei Anlagen
>Nachtrag II zu ökologischem Gutachten Windpark Oberdarfeld
>Schallimmissionsprognose inkl. Anlagen und Ergänzung
>Stellungnahme Kreis Coesfeld
>Stellungnahme LWL-Archäologie
>Stellungnahme LWL-Denkmalpflege
51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellen" - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 beschlossen, in dem Verfahren über die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellen“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Planbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 2,5 km östlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Stadt Coesfeld in der Bauernschaft Osthellen. Der Änderungsbereich umfasst zwei Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,8 ha.
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Standorte zum Bau von Windenergieanlagen geschaffen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am
3. September 2025 um 19.00 Uhr
im Kulturzentrum Alte Landwirtschaftsschule, Darfelder Straße 10, 48727 Billerbeck, statt. Zu diesem Termin ist jede Person eingeladen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Windenergie im Bereich Osthellen“ mit Entwurf der Begründung und Umweltbericht erfolgt in der Zeit vom
11. August 2025 bis zum 12. September 2025 (einschließlich).
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
>Entwurf der Planzeichnung
>Entwurf der Begründung
>Artenschutzrechtliche Prüfung mit Anlagen
>Landschaftspflegerischer Begleitplan
>Schallgutachten
>Schattengutachten