Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan für die Stadt Billerbeck
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs für einen Lärmaktionsplan für die Stadt Billerbeck beschlossen.
Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden für Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Diese werden dabei nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, um eine größtmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bei der Lärmkartierung berücksichtigt wurden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. andere Lärmquellen, die Stadt Billerbeck hat dabei keinen Einfluss auf die Inhalte der Lärmkarten.
Die einzige Lärmquelle mit Auswirkungen für das Billerbecker Stadtgebiet liegt in der B525 im äußersten Südwesten des Stadtgebiets begründet. Demnach sind tagsüber aus statistischer Sicht acht Bürgerinnen und Bürger Billerbecks der geringsten Stufe von Lärm ausgesetzt, nachts fällt dieser Wert auf null.
Verwaltungsseitig wurde ein Lärmaktionsplan für die Stadt Billerbeck erarbeitet, der der Lärmbetroffenheit der Stadt Billerbeck in Bezug auf die Ergebnisse der Lärmkartierung des LANUV Rechnung trägt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes und der Lärmkarten für das Billerbecker Stadtgebiet erfolgt in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
13. November 2023 bis zum 13. Dezember 2023 (einschließlich).
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de) abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und können dann in das weitere Verfahren miteinfließen.
Entwurf des Lärmaktionsplanes (Downloadlink)
Lärmkarten Übersicht Tag & Nacht (Downloadlink)
Lärmkarten Detail Tag & Nacht (Downloadlink)
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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Veröffentlichung / E-Mail des Eisenbahn-Bundesamtes zur Information an die Kommunen in NRW:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu schalten wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, die Informationen zur Beteiligungsplattform und zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzuleiten. Falls noch nicht geschehen, freuen wir uns, wenn Sie einen Link zu unserer Beteiligungsplattform auf Ihrer Internetseite einstellen. Wir haben dort in einem Medienbereich eine Broschüre und Flyer zur freien Verwendung für Sie hinterlegt. Sie können diese unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich herunterladen und ausdrucken. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne auch Informationsmaterial postalisch zu. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Newsletter und Kontakt:
Auf unserer Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.
Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.: +49228 9826-0
Fax: +49228 9826-9199
E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Organisationspostfach: Ref53@eba.bund.de
Internetadresse: www.eisenbahn-bundesamt.de
(Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes)