Kommunale Wärmeplanung

Symbolbild Wärmeplanung Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Kommunen, Wärmepläne aufzustellen. Damit sollen die Städte und Gemeinden die Grundlagen für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung ermitteln.

Die Stadt Billerbeck hat bereits in 2023 einen entsprechenden Förderantrag gestellt,  so dass unter dem Vorbehalt der Förderung im Herbst 2024 ein Auftrag an ein Fachbüro vergeben werden kann.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit dieser Präsentation von NRW.Energy4Climate über die Zusammenhänge von Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz (GEG) informieren.

Kontakt:

Tobias Mader
Telefon 02543 /73-46
E-Mail mader@billerbeck.de

Julia Neumann
Telefon 02543 / 73-38
E-Mail neumann@billerbeck.de