Windkraft

Symbolbild Windkraft© Pixabay Informationen im Rahmen der Bürger-Infoveranstaltung zu den Windkraft-Leitlinien am 11. April 2024

Die Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger fand am Donnerstag, den 11. April um 19.00 Uhr in der Geschwister-Eichenwald-Aula statt.

Die Präsentationen von diesem Abend stehen hier zur Ansicht bzw. zum Download bereit:

Präsentation Einführung Windkraft - Michaela Besecke

Präsentation Windkraft Leitilinien - Michael Ahn/WoltersPartner (redaktionell ergänzt am 01.05.2024)


Darüberhinaus finden Bürgerinnen und Bürger unter den folgenden Links weitere interessante Informationen:

Studie „Klimaneutrale Münsterlandkreise bis 2040“

https://klima.kreis-coesfeld.de/klima/berichte-und-konzepte/klimaneutralitaet-2040.html

Arbeitshilfe zum Wind-An-Land-Gesetz:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/arbeitshilfe-wind-an-land-gesetz.html


Rat beschließt Leitlinien für den Ausbau von Windenergie

In der Sitzung vom 29.02.2024 hat der Rat der Stadt Billerbeck die Leitlinien zur Entwicklung weiterer Windenergiestandorte beschlossen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Leitlinien erst nach einer öffentlichen Bürgerbeteiligung zu beschließen, war mehrheitlich abgelehnt worden (18 Nein-Stimmen von CDU/Grüne/Familienpartei, 7 Ja-Stimmen von SPD/FDP/Bürgermeisterin).

Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung werden die Leitlinien und die beschlossene Plangrundlage in Kürze vorgestellt. Anregungen aus der Bürgerschaft können bei der Weiterentwicklung der beschlossenen Leitlinien mit einfließen.

Die beschlossenen Leitlinien und die Übersicht über das Planungsareal geeigneter Flächen zur Windkraftnutzung finden Sie hier zum Download:


Leitlinien Windkraft Beschluss vom 29.02.2024

Flächenplan Windkraft Beschluss vom 29.02.2024


Rat beauftragt Verwaltung mit Entwicklung von Bauleitplanung und Leitlinien

In der Sitzung am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt Billerbeck die Verwaltung beauftragt, die Bauleitplanung für weitere Windenergiestandorte weiter zu entwickeln und die Erarbeitung von Leitlinien weiter zu detaillieren.

Die Grundlage für die weiteren Planungen ist in einer Präsentation  des Planungsbüros WoltersPartner festgehalten, die hier zum Download bereitsteht: Präsentation Leitlinien Windenergie WoltersPartner Dezember 2023


Planungsbüro mit Analyse von Windkraftvorhaben in Billerbeck beauftragt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 einen Planungsauftrag an das Büro WoltersPartner Stadtplaner GmbH vergeben. Dipl. Ing. Michael Ahn, langjähriger ausgewiesener Experte für das Thema Windenergie, übernimmt jetzt die Aufgabe, Windkraftvorhaben im Stadtgebiet zu analysieren und zu priorisieren. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der Windenenergienutzung in Billerbeck über die bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen hinaus.

Bekanntlich hatte der Rat der Stadt Billerbeck aufgrund von Bürgeranregungen in fünf Fällen den Beschluss gefasst, eine „isolierte Positivplanung“ auf den Weg zu bringen. Mit Blick auf das bevorstehende In-Kraft-Treten des Regionalplanes in 2024 ist eine solche Vorgehensweise aus Sicht des Planungsbüros aus zeitlicher und rechtlicher Sicht nicht Ziel führend.

In einer Präsentation informierte Michael Ahn über die aktuelle Rechtslage und veranschaulichte, wie eine realistische Vorgehensweise aussehen könnte. Die Steuerung erfolgt dabei nach Vorlage des Regionalplanes, der die früheren Konzentrationszonen als „Windeignungsgebiete“ übernimmt. Die Stadt Billerbeck hat dann die Möglichkeit, durch freiwillige Mehrausweisung von Windenergiegebieten, sog. „Sondergebieten Wind“, mehr Raum für die Windkraftnutzung zu schaffen.

Durch die Ausweisung von Sondergebieten in jeweils separaten Planverfahren wird dem Beschluss der „isolierten Positivplanung“ entsprochen.

Nach einer ersten Sichtung der Anträge ergeben sich aus Sicht des Planungsbüros zwei Erkenntnisse: bislang hat noch kein Projekt „Planreife“. Außerdem stelle sich die Frage nach der „Beliebigkeit“ und „Gleichbehandlung“ der Flächenauswahl vor dem Hintergrund des EU-Diskriminierungsverbotes. Daher solle der Rat für sich Leitlinien entwickeln, wann geplant werde und wann nicht. Dazu gehören auch die Nutzung der Möglichkeiten des Bürgerenergiegesetzes NRW, das kurz vor der Verabschiedung steht und die Betreiber zu Beteiligungsformen verpflichtet. Die Leitlinien werden jetzt in den Fachausschüssen vorberaten und im Rat beschlossen.

Die Präsentation des Planungsbüros WoltersPartner zur Ausweitung der Windenergienutzung über die Konzentrationszonen hinaus finden Sie hier: Präsentation Windenergie Rechtslage WoltersPartner Oktober 2023