Enno Adam ist neuer stellvertretender Schiedsmann

Veröffentlicht am: 23.05.2023
Schiedspersonen Billerbeck 2023© Stadt Billerbeck
Bei der Vorstellung der aktuellen Schiedspersonen in Billerbeck standen die Zeichen auf Abschied, Neuanfang und Fortsetzung.

Peter Nowak, der das Amt des Schiedsmannes am 1.11.2017 angetreten hatte, stellte sich im Jahr 2022 zur Wiederwahl und ist seitdem in seiner 2. Amtszeit tätig, die bis zum 31.10.2027 läuft. Hier wird es also Kontinuität in der Ausübung des Ehrenamtes als Schiedsperson geben.

Seine Stellvertreterin Irmgard Ueding, beendete hingegen das Ehrenamt nach Ablauf ihrer 5-jährigen Amtszeit im Februar 2023. Bürgermeisterin Marion Dirks bedankte sich bei Irmgard Ueding „sehr herzlich für ihr eingebrachtes Engagement.“

Als Uedings Nachfolger wurde Enno Adam vorgestellt, der zum 1. März 2023 das Amt angetreten hat. Enno Adam ist wie Peter Nowak mittlerweile im Ruhestand und war in seiner aktiven Berufsphase im Polizeidienst tätig.

„Auch aus dieser Zeit bringen beide Schiedsmänner die Eigenschaften mit, die für Schiedspersonen unerlässlich sind: Menschenkenntnis, Fingerspitzengefühl, Geduld und Autorität“, so Bürgermeisterin Marion Dirks. „Ich freue mich sehr, dass wir in Billerbeck zwei Personen gefunden haben, die bereit sind, dieses durchaus anspruchsvolle Ehrenamt fortzuführen bzw. zu starten.“

Schiedspersonen können immer dann zur Hilfe gerufen werden, wenn eine außergerichtliche Einigung bei einem Problem erreicht werden soll. Häufig betrifft dies z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Peter Nowak berichtete, dass zunächst „Tür- und Angelgespräche“ vor Ort stattfinden, um mit beiden Parteien eine Einigung zu erzielen. Sollte dies noch nicht zum Erfolg führen, werden beide Seiten zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Schiedsmann ins Rathaus gebeten. Der Erfolg der vergangenen Jahre spricht dabei für sich. In 90 % aller Fälle wurde eine Einigung bzw. Schlichtung erreicht.

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen in NRW Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson eingeschaltet werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

Foto (Stadt Billerbeck/Judith Schäpers): Hubertus Messing (Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung), Bürgermeisterin Marion Dirks (2.v.l.) und Sandra Niemann (r., Leitung Ordnungsamt) bedankten sich bei den Schiedsleuten Enno Adam (3.v.l.), Irmgard Ueding (3.v.r.) und Peter Nowak (2.v.r.).