Kommunale Wärmeplanung in der Stadt Billerbeck
Kommunale Wärmeplanung in Billerbeck vor dem Abschluss - Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme aufgerufen
Nach umfangreichen Vorarbeiten steht die kommunale Wärmeplanung in Billerbeck nun vor der Fertigstellung. In seiner Sitzung am 7. Juli 2026 beschloss der Rat der Stadt Billerbeck mit dem Entwurf des Wärmeplans für Billerbeck eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Anschließend könnte die kommunale Wärmeplanung beschlossen werden.
Zuvor hatte die Verwaltung die Unternehmen Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH (Münster) und ihr Nachunternehmen EWE Climate Connection GmbH (Worms) mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung für Billerbeck beauftragt.
Gemäß § 7 Abs. 1 WPG beteiligt die Stadt Billerbeck im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die kommunale Wärmeplanung berührt werden.
Bürgerinnen und Bürgern wird zwischen dem
14. September 2026 und 20. Oktober 2026 (einschließlich)
Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Ihre Stellungnahme schicken Sie bitte an: waermeplanung@billerbeck.de
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch auf einem anderen Wege (etwa schriftlich an Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Die Niederschrift kann innerhalb der Öffnungszeiten oder außerhalb nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen.
Der Endbericht über die kommunale Wärmeplanung ist hier abzurufen.
Zusätzlich findet am Mittwoch, den 14. Oktober 2026 ab 18:00 Uhr der „Markt der Möglichkeiten“ in der Aula des Don-Bosco-Gebäudes statt. Bei dieser Informationsveranstaltung werden die wesentlichen Ergebnisse und Hintergründe der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Um den Bürgerinnen und Bürgern konkrete und praxisnahe Anlaufstellen zur individuellen Umsetzung der Wärmewende aufzuzeigen, werden sich außerdem ortsansässige Betriebe vorstellen. Der Markt der Möglichkeiten gibt Bürgerinnen und Bürgern somit die Gelegenheit, mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen, deren Leistungsspektrum kennenzulernen und dabei typische Fragestellungen aus der Praxis zu erläutern.
Auch der Netzbetreiber wird vor Ort sein und über die geplanten Maßnahmen zum Netzausbau zu informieren.
Zum Hintergrund:
Bis spätestens 30. Juni 2028 müssen alle Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen solchen Wärmeplan vorlegen. Er soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung langfristig sicher, effizient und klimafreundlich gestaltet werden kann. Dabei geht es zunächst ausschließlich um die Kommune – nicht um Pflichten für private Haushalte.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung analysiert den Ist-Zustand der Wärmeversorgung. Dazu gehört u. a. die Verteilung von Wärmebedarfen, eingesetzten Energieträgern, Heizsystemen sowie die Identifikation möglicher Wärmequellen vor Ort – z. B. Abwärme, Solarthermie, Geothermie oder Biomasse. Ergänzend wird untersucht, wo durch energetische Sanierungen Einsparpotenziale bestehen. Alle Daten werden aus Datenschutzgründen ausschließlich auf Baublock- oder Gebietsebene dargestellt.
Am Ende des Prozesses stehen sogenannte Eignungsgebiete für unterschiedliche Arten der Wärmeversorgung, ein Maßnahmenkatalog sowie ein Abschlussbericht. Der Stadtrat muss den Wärmeplan beschließen – erst dann können daraus konkrete Entscheidungen abgeleitet werden.
Julia Neumann, Klimaschutzmanagerin der Stadt Billerbeck, betont:
„Die Wärmeplanung ist keine Aufforderung zum Heizungswechsel – sie ist ein Planungsinstrument. Es geht darum, die Grundlagen zu schaffen, damit wir als Stadt künftig gute, realistische Entscheidungen zur Wärmeversorgung treffen können.“
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?
Zunächst nichts Konkretes. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Verfahren, kein Umsetzungsplan. Niemand muss seine Heizung tauschen. Aber: Die Ergebnisse können mittelfristig Einfluss auf individuelle Entscheidungen nehmen – z. B. bei Sanierung, Modernisierung oder einem geplanten Heizungstausch.
Doch wie sieht ein kommunaler Wärmeplan aus und wie wird er aufgebaut? Die vier Hauptelemente des kommunalen Wärmeplans sind:
- Bestandsanalyse
Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wird eine Bestandsanalyse durchgeführt. Dafür werden die aktuellen Wärmebedarfe aus Informationen über die vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen erhoben. Zusätzlich werden die Wärmeverbrauchsdaten erhoben sowie die Wärmequellen der Wohn- und Nichtwohngebäude gebäudegenau erfasst und die Treibhausgasemissionen errechnet.
Die Ergebnisse werden zusammengefasst, geclustert um den Datenschutz zu gewährleisten und dann kartografisch dargestellt.
- Potenzialanalyse
Im zweiten Schritt, der Potenzialanalyse, werden die Energieeinsparpotenziale ermittelt. Dies gilt für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Außerdem werden die lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmepotenziale erfasst.
- Entwicklung des Zielszenarios
Der dritte Schritt der kommunalen Wärmeplanung umfasst die Entwicklung eines Szenarios zur klimaneutralen Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs in verschiedenen Stadtbezirken. Dies beinhaltet eine räumlich aufgelöste Beschreibung der möglichen zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045 mit Zwischenzielen für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Hierfür werden Eignungsgebiete für Wärmenetze ermittelt, die z.B. mit Abwärme aus industriellen Prozessen versorgt werden könnten oder Gebiete mit Einzelversorgungen (z.B. Wärmepumpen).
Wärmewende-Strategie
Im vierten Schritt wird beschrieben, wie der kommunale Wärmeplan umgesetzt werden kann. Dazu gehören Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und ein Zeitplan für die Jahre bis zur vollständigen Umsetzung des Wärmeplans nach gesetzlichen Vorgaben in 2045. Wo Maßnahmen umgesetzt werden sollen, müssen nach Abschluss der Wärmeplanung Machbarkeitsstudien und Kostenermittlungen folgen.
Kontakt:
Tobias Mader
Telefon 02543 /73-46
E-Mail mader@billerbeck.de
Julia Neumann
Telefon 02543 / 73-38
E-Mail neumann@billerbeck.de

