Gastronomiekonzept
Gastronomiekonzept - Entwurf
Der zuständige Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfes für ein Gastronomiekonzept für die Stadt Billerbeck beschlossen.
Ziel des Gastronomiekonzeptes ist, eine Grundlage zur Beurteilung von Ansiedlungsfragen von Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet Billerbecks zu schaffen und etwaige negative Auswirkungen auf die Innenstadt zu vermeiden.
Sofern das Gastronomiekonzept abschließend vom Rat der Stadt Billerbeck beschlossen wird, ist dieses gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (BGBl.I S. 1353, 1358) - bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes für ein Gastronomiekonzept für die Stadt Billerbeck erfolgt in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck in der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis zum 10. November 2022 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass am 1. November 2022 aufgrund des Feiertages keine Einsichtnahme möglich ist.
Digital steht der Entwurf des Gastronomiekonzepts auch hier zur Verfügung: Entwurf Gastronomiekonzept Stadt Billerbeck