Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren
50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg"
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 beschlossen, in dem Verfahren über die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Planbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck befindet sich rund 1,5 km nördlich des Ortskerns von Billerbeck im Grenzbereich der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl in den Bauernschaften Hamern und Gantweg. Der Änderungsbereich umfasst sechs jeweils ca. 1,00 ha große Teilflächen.
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen für sechs Standorte zum Bau von Windenergieanlagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zur Information hängt das Plankonzept der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Sondergebiet Windenergie im Bereich Hamern-Gantweg“ mit der Begründung zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck aus und zwar in der Zeit vom
3. Februar 2025 bis zum 5. März 2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme am 27. Februar 2025 aufgrund einer an diesem Tag geschlossenen Verwaltung nicht möglich ist.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
Artenschutzbeitrag
Landschaftspflegerische Begleitpläne
Schallprognose mit Ergänzungen
Fotovisualisierung Hamern-Gantweg
Nachtrag ökol. Gutachen WP Oberdarfeld