Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit dem Entwurf der Begründung für die erneute Offenlage gebilligt. Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Die Offenlage wird nach § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen verkürzt.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum der Stadt Billerbeck östlich des Domes St. Ludgerus in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3. Es wird eingegrenzt durch die Straßen Schmiedestraße, Holthauser Straße, Esch und Ostwall. Es beinhaltet die Flurstücke 357, 364-366, 369, 378-386, 388, 533, 546, 575, 592, 627-634, 638, 640 tlw., 641-649, 667, 669, 670, 674-676, 687, 702, 703, 757, 758 tlw., 769 und 836.
Zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wird auf den vorstehend abgedruckten Übersichtsplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch den Bebauungsplan „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der südlichen Schmiedestraße (Schmiedestraße Nr. 21 – 49) ermöglicht werden. Außerdem wird Raum für zusätzlichen Wohnraum an der Holthauser Straße geschaffen und es werden Potenziale zur Nachverdichtung an der nördlichen Rathausstraße (Rathausstraße Nr. 11 – 17) ermöglicht. Die erneute Auslegung wird erforderlich, da sich Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung geändert haben.
Zur Information hängt der Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit Entwurf der Begründung und den umweltbezogenen Informationen in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
auch im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
2. Januar 2025 bis zum 16. Januar 2025 (einschließlich)
aus. Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der Begründung
Stellungnahme der Bezirksregierung Münster - Wasserwirtschaft