Lange Straße zur Marktzeit: Fahrräder bitte schieben!

Veröffentlicht am: 30.01.2025
Radverkehr Marktzeit© Stadt Billerbeck
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Billerbeck darauf hin, dass die Durchfahrt der Lange Straße mit Fahrrädern während der Marktzeiten untersagt ist.

Dazu zählt der Wochenmarkt, der immer freitags zwischen 14 und 18 Uhr stattfindet. Aber auch bei anderen Märkten (Büchermarkt, Stadtfest, etc.) heißt es für Radfahrende in der Lange Straße: Absteigen und schieben!

Vermehrt gab es in den letzten Wochen Beschwerden, dass sich Menschen auf dem Fahrrad zur Marktzeit zwischen Ständen und Passanten „durchmogeln“ und damit mögliche Unfälle provozieren. Die Stadt Billerbeck hat aus diesem Grund schon vor geraumer Zeit Hinweisschilder an beiden Enden der Lange Straße anbringen lassen, die die Regelung eindeutig aufzeigt. „Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern einen unbeschwerten Marktbesuch ermöglichen. Deshalb bitten wir alle Radfahrenden, die Regelungen zu respektieren und sich daran zu halten“, so Bürgermeisterin Marion Dirks.