Bundestagswahl 2025 - Jetzt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden!
Voraussetzung für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist, dass man Deutsche/r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Die Wahlzeit am Wahl-Sonntag dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Anschließend erfolgt die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Für den ehrenamtlichen Einsatz erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld.
Sieben Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände wird es bei der Bundestagswahl geben. Es werden insgesamt 63 Personen benötigt, um alle Wahlvorstände ausreichend zu besetzen.
Damit alle Helferinnen und Helfer, auch die, die noch nie bei einer Wahl geholfen haben, gut vorbereitet in das Amt des Wahlhelfers gehen können, wird es noch eine Schulung geben. Diese wird voraussichtlich in der Woche vor der Wahl stattfinden.
Interessierte können sich bei der Stadt Billerbeck, Rebecca Nienau, telefonisch unter Tel. 02543/73-40 oder per E-Mail nienau@billerbeck.de melden.