Vollstreckungsdienst
Abfallentsorgung einschl. Gebühren
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Hidding, Marko | +49 (0)2543- 73-22 |
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Melzner, Peter | +49 (0)2543- 73-28 |
Die Stadt Billerbeck betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Für die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungsreinrichtung werden Abfallbeseitigungsgebühren nach der Gebührensatzung erhoben. Die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren sind der Gebührensatzung zu entnehmen und richten sich nach der Größe und Anzahl der Restmüllgefäße. Die Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Billerbeck stellen eine sog. Paketgebühr dar, in der sämtliche Teilbereiche der Abfallentsorgung (Rest- und Biomüll, Altpapier, Wertstoffhof und Schadstoffmobil) enthalten sind.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
1) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck
2)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Stadt Billerbeck
Rechtsgrundlagen (allgemein)
1) Landesabfallgesetz NRW
2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3) Kommunalabgabengesetz
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Abfallbeseitigung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Müllfahrzeug
1) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck
2)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Stadt Billerbeck
Rechtsgrundlagen (allgemein)
1) Landesabfallgesetz NRW
2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3) Kommunalabgabengesetz
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Abfallbeseitigung finden Sie hier.




