Stadt Billerbeck


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Mittwoch, 19.06.2013
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[21.06.2013 14:00 Uhr - 18:00 Uhr]Wochenmarkt
[22.06.2013 - 23.06.2013 08:00 Uhr - 18:00 Uhr]Großpferde Reit- und Springturnier
[23.06.2013 16:00 Uhr]"Peter Pan" - Freilichtbühne
[24.06.2013 14:00 Uhr - 16:00 Uhr]Ausgabe guterhaltener Kleidung der Kleiderkammer
[27.06.2013 08:00 Uhr - 12:00 Uhr]Kennenlerntag der neuen Schüler der Klassen 5
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Abfallentsorgung einschl. Gebühren

Details
Vollstreckungsdienst
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hidding, Marko +49 (0)2543- 73-22 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Fachbereich Finanzen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Melzner, Peter +49 (0)2543- 73-28 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Stadt Billerbeck betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Für die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungsreinrichtung werden Abfallbeseitigungsgebühren nach der Gebührensatzung erhoben. Die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren sind der Gebührensatzung zu entnehmen und richten sich nach der Größe und Anzahl der Restmüllgefäße. Die Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Billerbeck stellen eine sog. Paketgebühr dar, in der sämtliche Teilbereiche der Abfallentsorgung (Rest- und Biomüll, Altpapier, Wertstoffhof und Schadstoffmobil) enthalten sind.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Müllfahrzeug
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Müllfahrzeug



1) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck
2)


Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Stadt Billerbeck


Rechtsgrundlagen (allgemein)

1) Landesabfallgesetz NRW
2) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3) Kommunalabgabengesetz

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Abfallbeseitigung finden Sie hier.


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