Fachbereich Soziales
Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
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Jede Mutter und jeder Vater, bei denen ein Kind wohnt, sowie alle werdenden Mütter und Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, die in Billerbeck wohnen, können die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Bei alleinigem Sorgerecht für Kinder beinhaltet dies auch die Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren.
Die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes betreffen folgende Bereiche:
Vaterschaft
Unterhalt
Sorgeerklärung
Beurkundungen
Die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes betreffen folgende Bereiche:
Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung der Mutter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt eines Kindes
- Erstellung und Weiterleitung von Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das zuständige Standesamt
- Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, insbesondere, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will
Unterhalt
- Berechnung, Beurkundung und notfalls gerichtliche
- Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruchs
- Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr
- von Müttern nichtehelicher Kinder hinsichtlich ihres eigenen Unterhaltsanspruchs gegen den Vater des Kindes
- von Müttern und Vätern ehelicher Kinder bei Trennung und Scheidung, wenn bei ihnen ein Kind lebt
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen
Sorgeerklärung
- Beratung in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Bestehen des alleinigen Sorgerechts (sogenannter Negativattest)
Beurkundungen
- Vaterschaftsanerkenntnisse, Zustimmungen dazu, Mutterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen, Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge




