Vollstreckungsdienst
Straßenreinigungsgebühren
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Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Billerbeck betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit die Reinigung nicht den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen ist. Um die anfallenden Kosten für die Straßenreinigung decken zu können, werden hier-für Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden von der Kehrmaschine gereinigt. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen sind.
Das Straßenverzeichnis ist der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen.
Nähere Informationen zur Straßenreinigung sowie zu den Straßenreinigungsgebühren finden Sie in der Satzung:
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
1) Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Billerbeck
Rechtsgrundlagen (allgemein)
1) Straßenreinigungsgesetz NRW
2) Kommunalabgabengesetz NRW
Die Stadt Billerbeck betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit die Reinigung nicht den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen ist. Um die anfallenden Kosten für die Straßenreinigung decken zu können, werden hier-für Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden von der Kehrmaschine gereinigt. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen sind.
Das Straßenverzeichnis ist der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen.
Nähere Informationen zur Straßenreinigung sowie zu den Straßenreinigungsgebühren finden Sie in der Satzung:
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
1) Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Billerbeck
Rechtsgrundlagen (allgemein)
1) Straßenreinigungsgesetz NRW
2) Kommunalabgabengesetz NRW




