Stadt Billerbeck


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Samstag, 25.05.2013
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Veranstaltungen

[25.05.2013 - 26.05.2013 00:00 Uhr]Schützenfest der Kolpingsfamilie
[30.05.2013 16:00 Uhr]Premiere "Peter Pan"
[31.05.2013 14:00 Uhr - 18:00 Uhr]Wochenmarkt
[01.06.2013 09:00 Uhr - 12:00 Uhr]Altkleiderannahme
[02.06.2013 19:00 Uhr - 20:00 Uhr]Psalmen wörtlich
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Straßenreinigungsgebühren

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Vollstreckungsdienst
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hidding, Marko +49 (0)2543- 73-22 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Billerbeck betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit die Reinigung nicht den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen ist. Um die anfallenden Kosten für die Straßenreinigung decken zu können, werden hier-für Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden von der Kehrmaschine gereinigt. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen sind.
Das Straßenverzeichnis ist der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen.

Nähere Informationen zur Straßenreinigung sowie zu den Straßenreinigungsgebühren finden Sie in der Satzung:


Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Kehrmaschine
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Kehrmaschine



1) Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Billerbeck



Rechtsgrundlagen (allgemein)

1) Straßenreinigungsgesetz NRW
2) Kommunalabgabengesetz NRW


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