Aktuelle Bebauungsplanverfahren
> Aufstellung des Bebauungsplanes "Buschenkamp"
> Aufstellung der 5 . Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Friethöfer Kamp"
Aufstellung des Bebauungsplanes "Buschenkamp"
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 beschlossen, in dem Plankonzept des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen durchzuführen. Das Plangebiet liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und nordöstlich der „Annettestraße“.
Durch den Bebauungsplan „Buschenkamp“ soll auf Flächen, die bisher für landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen sind, eine Wohnbebauung ermöglich werden.
Zur Information sind folgende Planunterlagen einsehbar:
> Bebauungsplanentwurf „Buschenkamp"
> Entwurf der Begründung Bebauungsplan „Buschenkamp“
> Anhang I Umweltbericht
> Anhang II Immissionsschutz-Gutachten, Geruch
> Anhang III Immissionstechnische Stellungnahme, Lärm
> Anhang IV FFH-Verträglichkeitsprüfung
> Anhang V Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II)
> Anhang VI Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung
> Anhang VII CEF-Maßnahmenkarte
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Friethöfer Kamp"
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ beschlossen. Es wurde beschlossen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB – Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wird.
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ mit dem Entwurf der Begründung für die Offenlage gebilligt. Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, da die textlichen Festsetzungen hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes aktualisiert und hier der untergeordnete Annexhandel von vor Ort produzierendem Gewerbe aufgenommen werden sollen. Zugleich wird damit die Nachnutzung von Bestandsgebäuden unterstützt.
Der Änderungsbereich liegt südlich des Stadtzentrums und umfasst das gesamte Gewerbegebiet Friethöfer Kamp. Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgenden Lageplan verwiesen:

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt wird verwiesen.
Amtsblatt Nr. 11 (Jahrgang 2018)
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom
27. Dezember 2018 bis zum 28. Januar 2019 (einschließlich)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme am 31. Dezember 2018 (Silvester) und am 1. Januar 2019 (Neujahr) nicht möglich ist.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.